//LIVE WEBINAR / 18.06.2025 / 10:00 Uhr
Barrierefreiheit auf Webseiten - was das BFSG 2025 für dich bedeutet?

Ist deine Website bereit für die neue Pflicht?
⏳ Der Countdown läuft: Ab dem 28. Juni 2025 müssen digitale Angebote barrierefrei gestaltet werden. Da du bereits über das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) informiert wurdest, möchten wir dir nun eine konkrete Unterstützung bieten, um deine Website optimal darauf vorzubereiten.
In unserem exklusiven Webinar am 18.06.2025 um 10:00 Uhr zeigt dir Lina in ca. 30 Minuten, was genau das für deine Website bedeutet und wie du die Umsetzung der Barrierefreiheit einfach und effizient angehen kannst. Im Anschluss an das Webinar erhältst du diese Checkliste "on-top".
Hinweis: Vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ausgenommen sind:
- reine B2B-Unternehmen (ohne Angebote für Verbraucher)
- Kleinstunternehmen mit unter 10 Beschäftigten und max. 2 Mio. € Jahresumsatz
Quelle: barrierefreiheit dienstekonsolidierung.bund.de Barrierefreiheitsstärkungs gesetz
Rechtlicher Hinweis: Keine rechtsverbindliche Auskunft – im Zweifel bitte rechtlichen Rat einholen.
Was dich im Webinar erwartet
✔ Verstehen, was das BFSG verlangt – und ob dein Unternehmen betroffen ist
✔ Echte Praxisbeispiele analysieren: Wo Websites heute scheitern – und wie es richtig geht
✔ Tools & Checklisten, die dir bei der Umsetzung helfen
✔ Barrierefreiheit als Wettbewerbsvorteil nutzen – für SEO, Nutzererlebnis & Markenimage
Für wen ist das Webinar
Für alle, die digitale Angebote verantworten – besonders: 👩💻 Webentwickler & UX-Designer 📣 Marketeers & Redakteure











Lina Missall - Barriefreiheits-Expertin / Agentur Hanseranking

Als SEO Managerin bei Hanseranking optimiere ich täglich viele Websites und steigere so nachhaltig ihre Sichtbarkeit in den organischen Suchergebnissen. Dabei achte ich natürlich auch auf die Anforderungen des BFSG. So habe ich aktiv an unserer Barrierefreiheits-Checkliste mitgewirkt, die du nach dem Webinar kostenfrei „on-top“ erhältst. Ich freue mich darauf, dich im Webinar zu begrüßen!
Vorteile einer Barrierefreien Website:
Wenn deine Website barrierefrei ist, profitieren mehr Menschen von deinen digitalen Angeboten – inklusive Personen mit Einschränkungen. Das verbessert nicht nur deren Nutzererlebnis, sondern steigert auch die allgemeine Usability, unterstützt SEO und stärkt dein Markenimage.
Rechtliche Absicherung
Abmahnungen, Geldstrafen oder Seitensperrungen - die Liste potenzieller Risiken bei Nichtbeachtung der neuen Vorgaben ist lang. Noch ist ausreichend Zeit vorhanden und du kannst dem neuen Gesetz gelassen entgegensehen.
Größere Zielgruppe
Fast 10 Mio. Menschen in Deutschland leben mit einer Einschränkung - digitale Inhalte barrierefrei zu gestalten schafft somit Zugang für alle Nutzer und erweitert deinen potenziellen Kundenkreis.
Soziales Engagement
Mit dem Abbau digitaler Barrieren zeigst du Haltung, handelst ethisch und förderst Inklusion und Chancengleichheit. So gewinnst du an Profil und stärkst dein Markenimage.
Verbesserte UX
Viele Aspekte einer barrierefreien Website wirken sich positiv auf die User Experience aus. Eine herausragende User Experience wird von Google i. d. R. auch mit einem guten Ranking belohnt. Somit ist es auch für dein SEO relevant.
DAs sagen unsere kunden




Hanseranking - Dein Spezialist für SEA, SEO, Social media und Content
FAKTEN
Warum sich die Zusammenarbeit mit Hanseranking für dich lohnt
Die Mission: Wir machen KMUs im Internet erfolgreicher!
Seit 2014 arbeiten wir mit KMUs aus diversen Branchen zusammen, mit dem einen Ziel, die Sichtbarkeit im Internet zu steigern. Dabei haben wir uns ein weitreichendes Know-how aufgebaut und vereinen dieses mit Deinem Branchenwissen!

Christopher Schäfer
Head of SEO
Hanseranking - Dein Spezialist für SEA, SEO, Social Media und Content
Du hast ungenutztes Potenzial – und wir helfen dir, es zu heben! Messbare Erfolge und Sichtbarkeit von KMUs im Internet sind seit über 10 Jahren unsere Spezialität.
Unsere Arbeitsweise
Wir blicken gemeinsam auf deine Website, sprechen offen über deine Kampagnenziele und leiten daraus individuelle Lösungsstrategien ab. Du erhältst einen persönlichen Berater zur Seite gestellt, der dich mit monatlichen Reports versorgt und den Erfolg deiner Kampagne fest im Blick hat.
Faq.
Die Gesetzesschriften fassen die Gruppe der von den Vorgaben betroffenen Unternehmen aktuell noch recht unkonkret ein. Wir empfehlen Ihnen daher, sich eine anwaltliche Einschätzung dazu einzuholen, ob auch Ihre Webseite unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz fällt.
Konkret werden Anbieter von Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr genannt. Onlineshops und Dienstleister im B2C-Sektor fallen hierunter. Dazu kann es bereits ausreichen, dass eine Geschäftsanbahnung per Kontaktformular möglich ist.
Reine B2B-Angebote und Kleinstunternehmen (<10 Mitarbeiter und maximal 2 Mio. Euro Gesamtumsatz p.a. oder eine Jahresbilanzsumme von maximal 2 Mio. Euro) werden ebenso als von der Pflicht ausgenommen bezeichnet wie z.B. Blogs.
Allerdings können hier bereits kleine Ausnahmen in der Geschäftspraxis dazu führen, dass die Ausnahme nicht mehr besteht. Wir empfehlen daher auch hier, sich anwaltlich beraten zu lassen.
Derzeit erhalten Sie das Paket zum Frühbucherpreis von 999,- Euro.
Wir prüfen auf Grundlage der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 auf Stufe AA.
Der Barrierefreiheitscheck von Hanseranking kann nur als Empfehlungsdokument gesehen werden. Wir sind nicht befugt, xxx
Als Webseitenbetreiber tragen Sie die Verantwortung für die Einhaltung der barrierefreien Vorgaben auf Ihrer Webseite. Eine rechtssichere Bestätigung von offizieller Stelle sichert Sie im Zweifel ab.
Hanseranking hat zahlreiche Experten im Team, die Sie bei einzelnen Aspekten der Umsetzung unterstützen.
Die Marktüberwachungsbehörde kann bei Nichtbeachtung der Vorgaben Abmahnungen, erhebliche Geldstrafen bis hin zu einer Sperrung der Webseite anordnen.
Nein, ein Webauftritt ist entweder in Gänze als barrierefrei eingestuft oder gar nicht.